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Wirtschaftsausschuss

Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Als "vorbereitendes Beschlussorgan" besteht die grundsätzliche Aufgabe jedes Ausschusses darin, Gesetzentwürfe, Anträge und sonstige Vorlagen, die ihnen vom Plenum des Bundestages überwiesen werden, zu beraten.

Im Rahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie werden u.a. Fragen der Wettbewerbs- und Energiepolitik diskutiert, die Forschung im Bereich der Luft- und Raumfahrt gefördert und über geeignete Wirtschaftsförderungsmaßnahmen beraten. Darüber hinaus kann der Ausschuss Einfluss auf Entscheidungen auf EU-Ebene nehmen.

Obwohl in der öffentlichen Diskussion meist ausgeblendet, nehmen die Ausschüsse im Gesetzgebungsverfahren des Bundes und speziell in der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Bundesregierung eine wichtige Rolle ein.

Neben den ordentlichen Mitgliedern nehmen auf Einladung auch Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie teil, die über ihre Arbeit berichten, zu Themen der Tagesordnung Stellung nehmen oder Fragen der Ausschussmitglieder beantworten. Darüber hinaus wird durch Expertengespräche und Sachverständigenanhörungen sichergestellt, das Fachwissen aus Wissenschaft und Praxis sinnvoll in den Gesetzgebungsprozess einfließen kann.

Das Beratungsergebnis wird dem Bundestag dann als Beschlussempfehlung des Ausschusses zusammen mit einem Bericht über den Verlauf der Beratungen übermittelt. Dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmt der Bundestag in der Regel mit oder ohne Debatte zu.

Weitere Informationen zur Arbeit des Ausschuss für Wirtschaft und Technologie finden Sie hier >>>